Öffnungzeiten / Kontakt
Was können wir für Sie tun?
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Bürgergeld Rechner
Das Jobcenter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die Ergebnisse der Berechnung!
jobcenter.digital
Hier können Sie Anträge und Unterlagen schnell und direkt einreichen und sparen Zeit und Porto.
Formulare/Merkblätter
Hier finden Sie wichtige und Hilfreiche Vordrucke, Merkblätter und
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Aktuelles aus dem JC
Hier entdecken Sie alle aktuellen Informationen und bleiben immer auf dem neuesten Stand.
Organisation
Es ist unser Anliegen, Sie in allen Fragen der Grundsicherung und Integration in Arbeit zu beraten und zu unterstützen.
Service
jobcenter.digital
Hier können Sie Anträge und Unterlagen schnell und direkt einreichen. Mit dem elektronischen Hochladen und Versenden der Dokumente sparen Sie Zeit und Porto. Zudem erhalten Sie einen Abgabenachweis.
- • schnell und einfach
- • unabhängig von Öffnungszeiten
- • Bequem von Zuhause ohne lange Wartezeiten
- • Wir arbeiten mit einer elektronischen Akte (eAkte). Alle Posteingänge per Papier werden vor Bearbeitung digitalisiert. Diese Zeit von ca. 3 Werktagen können Sie umgehen und Ihre Unterlagen liegen so schneller zur Bearbeitung vor.
- • Jeden Vorgang, den Sie über jobcenter.digital abgewickelt haben, wird gespeichert. Sie haben damit stets einen Nachweis, welche Anträge und Dokumente Sie wann bei uns eingereicht haben.
- • Sie sparen Zeit und das Porto bzw. den Weg zu unseren Briefkästen. Auch den Mitarbeitenden des Jobcenters stehen die Anträge schneller zur Verfügung und die Bearbeitung kann zügiger als bisher erfolgen.
Für die Anmeldung benötigen Sie persönliche Zugangsdaten. Sofern Sie keine Zugangsdaten haben, stellen wir diese gerne (auch erneut) zur Verfügung.
Online und Sicher!
Nutzen Sie die Upload-Funktion und den direkten Postfachservice von jobcenter.digital. So kommen Ihre Unterlagen schnell und sicher genau da an, wo sie gebraucht werden.
Weitere Informationen zu jobcenter.digital finden Sie auf folgender Seite oben.
Bitte senden Sie ihre Dokumente als PDF. Mit iOS und Android können Sie diverse Apps nutzen, um Dokumente als PDF „zu scannen“. Die maximale Größe beträgt 20 MB pro E-Mail.
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jobcenter.digital - Log-In
Melden Sie sich hier direkt für unsere Online-Services an oder registrieren Sie sich.
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Antrag stellen
Stellen Sie den Antrag auf Bürgergeld online.
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Weiterbewilligungsantrag stellen
Stellen Sie den Weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld online.
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Förderung Vermittlungsbudget beantragen
Bei Ihrer Suche nach Arbeit oder Ihrer Arbeitsaufnahme unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit – auch finanziell.
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Förderung Einstiegsgeld beantragen
Mit Einstiegsgeld können wir Ihnen den Start in einen neuen Job finanziell erleichtern.
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Unterlagen und Anlagen Nachreichen
Hier können Sie bequem Dokumente und Nachweise elektronisch an uns übermitteln.
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Veränderungen mitteilen
Welche Veränderungen bei Ihnen für uns wichtig zu wissen sind, und wie Sie uns am besten informieren.
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Postfach Service
Mit unserem Postfachservice können Sie Ihre Anliegen ganz unabhängig von den Öffnungszeiten übermitteln.
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Widerspruch einlegen
Haben Sie einen Bescheid von uns erhalten und vermuten Sie, dass sich ein Fehler eingeschlichen hat?
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Handbuch jobcenter.digital
Damit Sie einen Überblick über die Funktionen von jobcenter.digital gewinnen, fasst dieser Leitfaden alle relevanten Inhalte kompakt zusammen.
Förderungen für Arbeitgeber
Wenn ein Arbeitgeber Sie einstellen oder ausbilden möchte, können wir finanzielle Unterstützung leisten.
Wir über uns
Organisation
Die Geschäftsführung entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Trägerversammlung über die fachliche Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter (§ 44 d SGB II) und übt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse, sowie die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters aus.
Susanne Aicher
Geschäftsführerin
Manfred Igl
Stellvertretender Geschäftsführer
Das Jobcenter Altötting wird durch die Trägerversammlung gesteuert (§ 44 c SGB II). Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters.
Die Trägerversammlung besteht aus Mitgliedern der Agentur für Arbeit und des Landkreises Altötting.
Den Vorsitz hat Herr Landrat Erwin Schneider.
Bei jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet (§ 18 d SGB II).
Dieser Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen, sowie bei der Entwicklung des Arbeitsmarktprogramms.
Durch die Einrichtung des Beirates konnte im Landkreis Altötting gewährleistet werden, dass das auf kommunaler Ebene seit langem bestehendem und bewährtem Netz sozialer Dienstleistungen und die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Altötting und der Agentur für Arbeit fortgeführt wurde.
Im Beirat des Jobcenters Altötting sind folgende Institutionen und Verbände vertreten:
- • Industrie- und Handelskammer Mühldorf/Altötting
- • Deutscher Gewerkschaftsbund
- • Arbeiterwohlfahrt Altötting
Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten bei uns:
Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.
Ihre persönlichen Daten werden nur im erforderlichen Rahmen zur Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II verarbeitet.
Der Datenschutzbeauftragte des Jobcenters wirkt dabei auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften (insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes, des SGB X) hin.
Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört auch die Beratung und Unterstützung von Kundinnen und Kunden bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte.
Er ist weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sie haben Fragen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten? Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten, Herrn René Börner, erreichen Sie unter der Postanschrift:
Jobcenter Altötting
z. Hd. des Datenschutzbeauftragten
Gabriel-Mayer-Str. 8a
84503 Altötting
oder per Fax unter 08671 986 129.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Frauenförderung.
Für Menschen mit Familienpflichten gibt es vielfältige Möglichkeiten. Ob Sie ein oder mehrere Kinder haben, ob Sie als Elternpaar erziehen, alleinerziehend sind oder ob Sie Ihre Angehörigen pflegen: Wir unterstützen Sie!
Bitte denken Sie auch an die Beantragung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder.
Wir im Jobcenter Altötting möchten für Sie Perspektiven eröffnen. Es geht uns darum, Ihnen Mut zu machen, Ihre Situation und Ihre beruflichen Ziele in Einklang zu bringen.
Es gibt die Möglichkeit telefonischer Beratung und persönliche Beratungsgespräche. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin im Jobcenter.
Die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Altötting bietet dem Jobcenter Altötting Serviceleistungen an, die im Gesamtkatalog der Bundesagentur für die Jobcenter spezifiziert sind, um sie bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Die Serviceleistungen für die Jobcenter werden nach § 44b Abs. 4 und 5 SGB II erbracht.
Für die rechtswirksame Übertragung der Aufgaben des Jobcenters Altötting auf die Bundesagentur bzw. auf den Landkreis Altötting wurden mit Beschluss der Trägerversammlung verschiedene Aufgaben und hoheitliche Befugnisse des Jobcenters Altötting auf die Bundesagentur für Arbeit bzw. auf das Landratsamt Altötting zurückübertragen.
Durch die Bundesagentur für Arbeit wird wahrgenommen:
Zeitraum der Rückübertragung: 01.02.2022 – 31.12.2024
Erhebung relevanter Informationen zur Vermittlung von Ausbildungsstellen. Belehrung der Kundin bzw. Kunden über seine Mitwirkungspflichten und seine Folgen. Dokumentation aller beratungs-, vermittlungs- und förderrechtlichen Sachverhalte.
Zeitraum der Rückübertragung: 01.02.2022 – 31.12.2024
Abgabe ärztlicher Stellungnahmen auf Basis ärztlicher Untersuchungen und vorliegende Unterlagen. Im Bedarfsfall Anforderung von Befunden und Gutachten bei anderen Stellen.
Zeitraum der Rückübertragung: 01.02.2022 – 31.12.2024
Befugnis, die Dienstleistungen des berufspsychologischen Service im Auftrag des Jobcenters durchzuführen.
Zeitraum der Rückübertragung: 01.02.2022 – 31.12.2024
Abschließende Klärung von telefonischen Anfragen, Erteilung von allgemeinen und einzelfallbezogenen Auskünften, die die Aufgaben des Jobcenters betreffen.
Zeitraum der Rückübertragung: 01.02.2022 – 31.12.2024
Rückforderung von Geldleistung, die zu Unrecht oder in falscher Höhe ausgezahlt wurden. Fachbereich Inkasso übernimmt alle notwendigen Aufgaben im Rahmen eines Einziehungsverfahrens.
Zeitraum der Rückübertragung: 01.02.2022 – 31.12.2024
Befugnis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche des Jobcenters gegenüber dem Schadensersatzpflichtigen und eintrittspflichtigen Versicherungen.
Durch das Landratsamt Altötting wird wahrgenommen:
Zeitraum der Rückübertragung: unbefristet
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Sie können die Unterstützung beantragen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und wenn die Familie eine der folgenden Sozialleistung erhält:
• Bürgergeld (SGB II)
• Wohngeld
• Kinderzuschlag
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
• Sozialhilfe (SGB XII)
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
• Ausflüge und Klassenfahrten
• der persönliche Schulbedarf
• Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
• Lernförderung (Nachhilfe kann genutzt werden, wenn die Versetzung gefährdet ist)
• gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
• die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule).
Weitere Informationen finden Sie über das Landratsamt Altötting.
Zeitraum der Rückübertragung: unbefristet
Zur Unterstützung der ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung Ihrer Eingliederung in Arbeit können Sie folgende Leistungen, die für Ihre Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind, kostenfrei in Anspruch nehmen:
• die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen
• die Schuldnerberatung
• die psychosoziale Betreuung
• die Suchtberatung
Hier arbeiten wir mit den verschiedensten Partnern im Landkreis zusammen. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte direkt an!
Familiennetzwerk
Landkreis Altötting
Mit dem „Familiennetzwerk Landkreis Altötting“ setzen sich die Netzwerkpartner für mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit in der Region ein. Gemeinsames Ziel ist es, den Zugang für Familien zu bestehenden Leistungen und Hilfen zu erleichtern.
Service
Formulare, Merkblätter, Informationen
Arbeit/Ausbildung/Qualifizierung
Service + Informationen
Lebensunterhalt + Wohnung
- Merkblatt „Bürgergeld“
- Merkblatt für den Umzug
- Mietbescheinigung
- Antrag auf Zusicherung bei Wegzug aus dem Landkreis AÖ
- Antrag auf Zusicherung bei Umzug innerhalb des Landkreises AÖ
- Antrag auf Zusicherung bei Zuzug in den Landkreis AÖ
- Antrag „Beschaffung von Heizmaterial“
- Antrag auf Darlehen für Miet- oder Energieschulden
- Antrag auf Darlehen für unabweisbaren Bedarf (Notlagen)
- Hinweise zum richtigen Lüften
- Weitere Vordrucke und Merkblätter