Allgemeine Beratung
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Beratungsangebot und bringen Sie in Arbeit!
Weitere Unterstützung
In Kooperation mit Partnern bieten wir weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen an.
Berufsausbildung
Die Berufsberatung der Agentur kann individuell in allen Fragen der beruflichen Orientierung beraten.
Eingliederung am Arbeitsmarkt
Welche Fördermöglichkeit können Ihrem neuen Arbeitgeber angeboten werden..
Frauen, Familien, Alleinerziehende
Spezielle Angebote für Frauen sowie für alleinerziehende Mütter und Väter.
Arbeitssuche
Wir fördern unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Qualifizierung und Weiterbildung.
Migration und Flucht
Wir arbeiten hier mit Partnern zusammen, um Ihnen die beste Lösung anbieten zu können.
Probearbeit, Praktikum, Arbeitsgelegenheit
Wir haben genau die richtige Unterstützung für sie!
Persönliche Beratung
Allgemeine Beratungsunterstützung
Wir unterstützen Sie sehr gerne, wenn sie nicht genügend Geld für ihren Lebensunterhalt haben. Wir machen Ihnen Vorschläge für einen neuen Job. Wir beraten Sie, finden mit Ihnen eine Weiterbildung oder ermöglichen eine Qualifizierung. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Beratungsangebot und bringen Sie in Arbeit!
Damit wir Ihnen helfen können, müssen wir Ihre persönliche Situation kennen. Gibt es bei Ihnen Hindernisse, die eine Stellensuche oder Arbeitsaufnahme schwierig machen?
Wir können Sie in vielen Bereichen unterstützen − zum Beispiel, wenn Sie Hilfe bei der Kinderbetreuung, bei Schwierigkeiten in der Familie, bei Schulden oder ähnlichen Problemen brauchen. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Situation zu verbessern und einen Job zu finden.
Sprechen Sie uns an!
Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie später kein Geld mehr vom Jobcenter benötigen. Dafür ist es wichtig, dass wir Ihre Situation kennen. Nur dann können wir Ihnen helfen.
Deshalb ist es wichtig, dass wir zusammenarbeiten. Und das geht nicht ohne Ihre Mitarbeit.
Wir müssen wissen, wie Sie leben, was Sie bisher gearbeitet haben und wo Sie Hilfe brauchen.
Wir finden gemeinsam heraus, was Sie gut können und was Sie arbeiten wollen. Wo liegen Ihre Stärken und was sind Ihre Talente?
Dafür müssen wir Ihnen ganz viele Fragen stellen. Und es ist wichtig, dass Sie die Fragen vollständig und ehrlich beantworten.
Zu unserer Zusammenarbeit gehört auch, dass Sie Termine wahrnehmen, uns Änderungen mitteilen und Fristen einhalten. Sie müssen auch selbst nach einer neuen Arbeit suchen und sich um eine Arbeitsstelle bemühen. Wenn Sie für eine Arbeit noch eine Qualifizierung brauchen, sprechen Sie uns an.
• Wir helfen Ihnen, wenn Sie für einen Job noch eine Ausbildung oder eine Weiterbildung brauchen.
• Wir unterstützen Sie, wenn Sie eine neue Arbeit suchen oder wenn Sie in Ihrem aktuellen Job nicht genug zum Leben verdienen.
• Wir haben verschiedene Angebote, bei denen Sie eine Arbeit ausprobieren können, neue Einblicke erhalten oder etwas Neues lernen.
• Wir beraten Sie in schwierigen Situationen (z.B. Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, gesundheitliche Probleme).
• Wir fördern Ihre Kinder bei der schulischen Ausbildung
• Wir beraten Sie zur beruflichen Selbstständigkeit.
• Wir unterstützen auch Unternehmen, die sie als neue(r) Arbeitnehmer*in einstellen möchten.
• Wir vermitteln Sie in einen Deutschkurs.
Unsere Berater der Arbeitsvermittlung und des Fallmanagements stehen Ihnen begleitend und unterstützend zur Seite. Unter Berücksichtigung Ihrer Stärken, Fähigkeiten und Interessen finden regelmäßig Gespräche statt, die entweder bei uns im Haus, telefonisch oder durch Videoanrufe stattfinden.
Die Schritte auf dem Weg zu Ihren beruflichen Zielen halten wir gemeinsam in einem Kooperationsplan fest.
Nutzen Sie das ausführliche Beratungsangebot unserer Arbeitsvermittlung! Ihre Initiative und aktive Mitwirkung sind der Schlüssel zum Erfolg!
Möchten Sie sich schon Ideen alternative (neue) Berufe holen, schauen Sie hier nach:
jederzeit - einfach - sicher
jobcenter.digital
jobcenter.digital ist eine zentrale Anwendung der Bundesagentur für Arbeit welches Ihnen einen digitalen Zugang zum Jobcenter ermöglicht
Persönliche Beratung
Berufsausbildung
Du suchst eine Ausbildung oder hast noch nicht den passenden Beruf gefunden. Die Berufsberatung der Agentur kann dich individuell in allen Fragen der beruflichen Orientierung beraten und hilft dir bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz, Studiengang oder zeigt dir mögliche Alternativen auf.
Speziell geschulte Vermittlungsfachkräfte geben bedarfsgerechte Unterstützung auf dem beruflichen Lebensweg.
Neben einer Ausbildung/Studium oder Arbeitsaufnahme unterstützen wir Dich auch bei weiteren (allgemeinbildenden) Schulbesuchen.
Die Berufsberatung der Agentur kann dich individuell in allen Fragen der beruflichen Orientierung beraten und hilft dir bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz, Studiengang oder zeigt dir mögliche Alternativen auf.
• Bei der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung
• Bei der Aufnahme und Durchführung von Praktika für eine Ausbildung
• Bei der Aufnahme einer Einstiegsqualifizierung (EQ) (= Langzeitpraktikum im Vorfeld einer Ausbildung im Betrieb)
• Durch gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der Eingliederungschancen
• Bei schlechten Noten oder Problemen im Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule die den Erfolg der Ausbildung gefährden unterstützen wir sehr gerne durch eine Assistierte Ausbildung (AsA). Hierzu zählt zum Beispiel Nachhilfe in der Berufsschule, Sprachunterricht oder auch die Vorbereitung auf Prüfungen.
• Mit Durchführung von berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB) zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses und/oder in Vorbereitung auf eine Berufsausbildung
• Bewerbungskosten
• Fahrten zu auswärtigen Bewerbungsgesprächen
• Kosten für eine Ausbildungsaufnahme (z.B. Arbeitskleidung)
• Hilfen zum Erhalt der Ausbildung (z.B. Nachhilfe)
• Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe oder zu BaföG
Im BiZ der Agentur für Arbeit gibt es alles, was du für deine Studien- und Berufswahl oder die Jobsuche brauchst.
Während der Öffnungszeiten kannst du dich dort selbstständig informieren – ganz ohne Termin.
Du findest hier Berufs-Info-Broschüren, Video-Stationen und Computer.
Weiter werden regelmäßig Veranstaltungen zu vielen Themen rund um Berufe und Bildung angeboten.
Persönliche Beratung
Angebote für Frauen und Familien, Alleinerziehende Mütter und Väter
Gerade für Frauen oder alleinerziehende Mütter und Väter ist es oft nicht einfach, sich neben den Kindern und der Familie eine berufliche Zukunft aufzubauen und damit den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.
Oft fehlt es an der Kinderbetreuung oder die Kinderbetreuungszeiten passen nicht zu den Arbeitszeiten. Vielleicht liegt zusätzlich noch eine schwierige persönliche Lebenssituation, wie z.B. Krankheit oder Konflikte in der Familie, finanzielle Probleme, Stress mit Behörden vor.
Damit sie sich selbst wieder besser fühlen und dadurch den Kopf frei haben für Ihre berufliche Zukunft, haben wir spezielle Angebote für Frauen mit und ohne Kinder sowie für alleinerziehende Mütter und Väter.
Im Jobcenter Altötting gibt es eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA).
Diese unterstützt die Beratungsfachkräfte und gemeinsam werden hierdurch die Chancen von arbeitsuchenden Frauen und Männern mit Kindern eine Arbeit aufnehmen zu können verbessert.
Unsere BCA berät zur Berufswegplanung von Frauen oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie achtet darauf, dass Frauen von den Angeboten zur Arbeitsförderung profitieren können.
Weiterhin werden die Förderangebote besonders auf die Belange der alleinerziehenden Frauen und Männer angepasst.
Unsere BCA berät besonders zu Themen wie:
- • Unterstützung bei der Jobsuche
- • Elternzeit und Wiedereinstieg
- • Ausbildung in Teilzeit
- • Fortbildung bei Personen mit Erziehungsaufwand
- • Alleinerziehende erhalten individuelle und passgenaue Hilfe bei der Suche nach einer existenzsichernden Arbeitsstelle.
Das Ziel ist, die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit, d.h. die Vermittlung in einen festen Job. Dabei wird in den verschiedensten Bereichen Unterstützung angeboten, z.B. bei der Organisation der Kinderbetreuung, bei fehlenden Computerkenntnissen, unklaren Vorstellungen zum Wunsch-Arbeitsbereich oder beim Schreiben aktueller Bewerbungsunterlagen.
Ansprechpartnerin:
Karoline Geck
Beauftragte für Chancengleichheit (BCA)
Vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin.
Das BG-Coaching für Alleinerziehende ist ein neues freiwilliges Angebot für Alleinerziehende Familien im Landkreis Altötting, mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Familie.
Dieses Angebot richtet sich an Frauen und Männer, die im Bezug von Bürgergeld sind und wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Fachkraft arbeitet mit vielen regionalen Netzwerkpartnern eng zusammen und unterstützt sie bei der Lösung von vielfältigen täglichen Problemlagen.
Grundsätzlich möchten wir sie und ihre Familie in Ihren individuellen Bedürfnissen und in Ihrer beruflichen Situation unterstützen und sie im Alltag stärken.
Gemeinsam finden wir heraus, wo Unterstützung fehlt, was guttut und wie die nächsten Schritte sind. Wir finden Lösungen und setzen Pläne um. Gemeinsam entwickeln wir neue Perspektiven und unterstützen die Familie und jedes Familienmitglied auf dem Weg in Beschäftigung und Ausbildung.
Sie können auf unsere Unterstützung vertrauen, bei allem was ansteht:
• Schulischen Angelegenheiten: in die Schule begleiten, mit Lehrern reden• Familiären Krisen: wir vermitteln zwischen den Familienmitgliedern
• Beruflichen Perspektiven: Entwicklung von Ausbildungs- und Stellenperspektiven, Vorbereiten auf Vorstellungsgespräche und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit, Unterstützung im Bewerbungsverfahren
• Finanziellen Schwierigkeiten: einen Überblick verschaffen und die finanzielle Situation auch mit Hilfe fachkundiger Beratungsstellen zu entlasten
• Behördlichen Angelegenheiten: Kontakt zu den versch. Behörden herstellen, Hilfe beim Ausfüllen von Unterlagen oder Hilfe bei Anträgen, Begleitung zu Ämtern
• Gesundheitlichen Problemen: Kontaktaufnahme zu den versch. Gesundheitsstellen, Hilfe bei Anträgen
und vieles mehr…
Wir wollen weg vom Schreibtisch.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder treffen Sie an einem neutralen Ort.
Wir richten uns nach Ihren Wünschen.
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin mit ihrer Vermittlungsfachkraft. Dieses stellt dann den Kontakt für sie her.
Eine Teilnahme am Projekt ist fortlaufend möglich.
Familiennetzwerk
Landkreis Altötting
Mit dem „Familiennetzwerk Landkreis Altötting“ setzen sich die Netzwerkpartner für mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit in der Region ein. Gemeinsames Ziel ist es, den Zugang für Familien zu bestehenden Leistungen und Hilfen zu erleichtern.
Persönliche Beratung
Migration und Flucht
Sie sind neu in Deutschland und beziehen Bürgergeld. Wir sichern nicht nur Ihren Lebensunterhalt, sondern helfen Ihnen auch eine passende Arbeit oder Ausbildungsstelle in Deutschland zu finden.
Das Erlernen der deutschen Sprache, die Nutzung ihrer bisherigen beruflichen Kenntnisse, die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse aber auch die Suche nach einer passenden Arbeit ist oftmals ein schwieriger aber wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Integration.
Um Sie hierbei zu unterstützen, arbeiten wir auch eng mit Partnern zusammen, um Ihnen die beste Lösung anbieten zu können.
Wir helfen Ihnen insbesondere bei:
- der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung
- der Suche eines geeigneten Arbeitgebers
- der Suche nach einem geeigneten Sprachkurs
- der Feststellung des notwendigen Qualifizierungsbedarfs
- Problemen, die eine Arbeitsaufnahme erschweren oder verhindern
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre persönliche Vermittlungsfachkraft im Jobcenter Altötting.
Ihre Vermittlungskraft hilft ihnen durch:
Um die passende Arbeit für sie zu finden stellen wir Ihre Kenntnisse aus Schule, Ausbildung und Beruf fest. Hierbei erklärt sie ihnen auch die Besonderheiten der aktuellen Stellenangebote und unterstützt Sie dabei, eine Arbeitsstelle zu finden.
Bei Bedarf bieten wir auch Anpassungsqualifizierungen, Weiterbildungen und Schulungen an.
Bei Bedarf unterstützen wir sie bei der Übersetzung ihrer ausländischen Zeugnisse.
Hierzu nehmen Sie bitte ihre Zeugnisse im Original und alle Nachweise zum Beratungsgespräch mit.
Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Studienabschluss besitzen oder in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt haben, können Sie Ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen lassen.
Die Anerkennung vorhandener Abschlüsse sichert ein höheres Gehalt und verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Wir erklären Ihnen gern das Anerkennungsverfahren.
Umfassende Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Beispiel auch unter:
• www.anerkennung-in-deutschland.de
• www.tuerantuer.de
• Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Ausreichende Deutschkenntnisse sind für die erfolgreiche Arbeitsaufnahme und zur Teilnahme am sozialen Leben in Deutschland unerlässlich. „Sprachlos“ sein bedeutet häufig, nur geringe Chancen auf gut bezahlte Arbeitsstellen und nur wenig Kontakt mit anderen Menschen.
Um möglichst gute Sprachkenntnisse zu erwerben, gibt es eine Vielzahl von Sprachfördermöglichkeiten für Anfänger und Fortgeschrittene.
Wir helfen jeder Person im Bürgergeldbezug, das passende Sprachniveau zu erhalten.
Umfassende Informationen finden sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
• Flyer Integrationskurse BAMF
• BAMF-Navi
Für Sprachkurse im Landkreis Altötting, wenden sie sich bitte an:
• Bfz Altötting
• DAA Altötting
• Mehr Erfolg beim Lernen
• VHS Altötting/Töging
• VHS Burghausen
Auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer können Sie beim Deutsch lernen unterstützen.
Weitere Unterstützung bei Fragen zu Ihrer Migration erhalten sie über die Migrationsberatung oder über den Jugendmigrationsdienst im Landkreis Altötting.
Die Beratungsstellen unterstützen sie bei Fragen des täglichen Lebens. Sie hilft ihnen zum Beispiel bei Problemen mit der deutschen Sprache und bei persönlichen Anliegen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie entweder über die Migrationsberatung beim:
BRK-Kreisverband Altötting
Soziale Dienste
Mühldorfer Straße 16c
84503 Altötting
Tel: 08671 9764-120
Mobil: 0151 53504236
Zur Webseite
Die wichtigsten Ansprechpartner für jugendliche Zuwanderer bis zum Alter von 27 Jahren sind:
Jugendmigrationsdienst für des Kath. Jugendsozialwerkes
Tel: 08654/779038
Mobil: 0172/4011773
Fax: 08654/779039
E-Mail: mitterfeld@aol.com
und der
BRK-Kreisverband Altötting
Tel: 08671/9764 113
Mobil: 0178/2949859
Fax: 08671/9764 20
E-Mail: Maximilian.gschwendtner@swaltoetting.brk.de
Persönliche Beratung
Weitere Unterstützungsleistungen
Vielleicht wird Ihre Eingliederung in Arbeit durch persönliche bzw. familiäre Verpflichtungen oder Schwierigkeiten in Ihrem Lebensumfeld erschwert oder sogar verhindert.
Das Jobcenter Altötting bietet ihnen in Kooperation mit einer Vielzahl von Partnern weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen an.
Manchmal sind die Probleme jedoch so vielfältig und belastend, dass eine Gefahr für die seelische Gesundheit besteht.
So vielfältig die Probleme, so individuell sehen hier ihre Möglichkeiten aus, z.B.
- • Klärung von persönlichen Problemen und Lebensfragen
- • Aktivierung der eigenen Ressourcen zur Lösung von Problemen
- • Information über entsprechende Hilfsangebote vor Ort oder in der Region
- • Krisenberatung
Wir stehen hier in enger Kooperation mit den verschiedensten Partnern im Landkreis Altötting um ihnen einen einfachen Zugang zu den Unterstützungsmöglichkeiten möglich zu machen.
Das Jobcenter arbeitet hier mit der Jugendhilfe des Landkreises Altötting eng zusammen, um mit Ihnen Betreuungslücken, die bei einer anstehenden Arbeitsaufnahme entstehen, zu schließen.
Auch wenn aktuell noch kein Betreuungsbedarf besteht, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, die Betreuung Ihrer Kinder im Hinblick auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vorzubereiten.
Wenn Sie in die häusliche Pflege eines Angehörigen eingebunden sind, ist eine Arbeitsaufnahme oft nicht möglich. Das Gesundheitsamt des Landkreises Altötting informiert über vielfältige Pflegemöglichkeiten. Es gibt Tipps bei der Suche nach geeigneten Anbietern und bei der Vermittlung finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten.
Weiterhin erhalten Sie wichtige Informationen für Ihre persönliche Entlastung als pflegender Angehöriger.
Sie können Ihre laufenden Rechnungen nicht bezahlen und haben den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren? In dieser Situation hilft Ihnen die Schuldnerberatung.
Sie erhalten von Ihrer Integrationsfachkraft weitere Informationen zur Nutzung dieser Dienstleistung.
Jede Sucht führt im Alltag zu enormen Problemen. Auch die Wiedereingliederung in Arbeit ist bei einer Suchterkrankung erschwert, wenn nicht gar unmöglich.
Die Suchtberatung informiert sie über Angebote zur Überwindung der Abhängigkeit und unterstützt bei der Vorbereitung und Beantragung geeigneter ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahmen.
Gerne unterstützen wir sie bei der Kontaktaufnahme mit den lokalen Beratungsstellen.
Das Ziel der psychosozialen Beratung ist es, Menschen in Lebenskrisen oder persönlichen Problemen zu begleiten und Hilfemöglichkeiten aufzuzeigen.
Hier können Sie, als Betroffene*r, als Freund oder Freundin, Angehöriger, Nachbar etc. Hilfebegleitung erhalten.
Die Angebote sind sehr vielfältig und werden absolut anonym behandelt!
Hilfe erhalten sie beim:
Sozialpsychiatrischer Dienst Altötting
Neuöttinger Straße 62a
84503 Altötting
Telefon: +49 8671 12630
weiter zur Webseite
Sie stecken irgendwie fest und schaffen es nicht ihre Beschäftigungssuche zu organisieren, weil Sie immer wieder von Ihren Sorgen daran gehindert werden. Setzen Sie sich mit unseren Fallmanagern in Verbindung. Gemeinsam durchleuchten Sie Ihre Lebenssituation, stecken konkrete Ziele ab und erarbeiten Lösungswege und Möglichkeiten für Ihre berufliche Zukunft.
Wie können Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen? Sie beziehen Bürgergeld. Sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler/ Ihre Arbeitsvermittlerin an. Sie klären, ob die Aufnahme in das beschäftigungsorientierte Fallmanagement für Ihre derzeitige Situation passend ist. Ihre Vermittlungsfachkraft stellt für Sie den Kontakt her.
(Schwer-)Behinderung
Sie stellen sich oft die Frage: Muss ich meine Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch offenbaren?
Als (schwer)behinderter Mensch sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Ihre Behinderung im Bewerbungsgespräch zu offenbaren. Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann, wenn aufgrund der Behinderung Ihre Leistungsfähigkeit einschränkt ist und Sie die Anforderungen des vorgesehenen Arbeitsplatzes nicht erfüllen.
Das Jobcenter verfügt über besonders qualifizierte Vermittlungsfachkräfte, die Sie gerne weiter beraten und Sie bei Ihrer Arbeitsaufnahme unterstützen.
Für Menschen mit Behinderung haben Sie Zugriff auf es viele Unterstützungsmöglichkeiten.
Gemeinsam mit dem Integrationsfachdienst oder dem ZBFS-Inklusionsamt finden wir gemeinsam Ihre individuelle Lösung.
Teilhabe am Arbeitsleben – berufliche Rehabilitation
Die Jobcenter sind keine gesetzlichen Träger der beruflichen Rehabilitation.
Wir tragen jedoch die Verantwortung für wesentliche Schritte, um Menschen im Bürgergeldbezug auf ihrem Weg der beruflichen Rehabilitation zu unterstützen.
Wir beraten Sie individuell und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie wieder am Arbeitsleben teilhaben können. Dabei stehen Ihre Stärken und Fähigkeiten im Vordergrund.
Natürlich gehört dazu auch, mögliche Einschränkungen Ihres Leistungsvermögens zu erkennen und was dies für Ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bedeutet.
Außerdem unterstützen wir Sie bei der Feststellung eines möglichen Reha-Bedarfs. Wir begleiten Sie während der beruflichen Rehabilitation, solange Sie Bürgergeld beziehen und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie es anschließend weitergeht.
Sie wissen nicht, wohin Sie sich in einer seelischen Krise wenden sollen?
Wir arbeiten hier sehr eng mit dem Krisendienst Bayern zusammen. Hier finden Sie eine verlässliche Anlaufstelle. Im persönlichen Gespräch klären die Fachkräfte am Krisentelefon gemeinsam mit Ihnen die Situation.
Gemeinsam finden Sie heraus, welche Hilfe Sie brauchen: telefonische Beratung, Vermittlung in ambulante Krisenhilfe, einen mobilen Einsatz am Ort der Krise oder Vermittlung in stationäre Krisenbehandlung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Krisentelefon hören Ihnen zu und fragen nach, sie beraten Sie und zeigen Wege aus der Krise auf.
Sie erreichen die Ansprechpartner immer schnell und kostenlos:
täglich von 0 – 24 Uhr
unter: 0800 / 655 3000
Eine Beratung ist in über 120 Sprachen möglich!
• Webseite Krisendienst Oberbayen
• Flyer Krisendienst Oberbayern
• Flyer Krisendienst Oberbayern, Leichte Sprache
Persönliche Beratung
Kooperationsplan
Der „rote Faden“ in Ihrem Integrationsprozess
In ihrem Kooperationsplan wird festgehalten, welche Ziele und Schritte wir gemeinsam mit Ihnen erarbeitet haben.
Neben Ihren Aufgaben (z.B. Bewerbungsbemühungen) werden darin auch Förderangebote des Jobcenters wie zum Beispiel Qualifizierungsmöglichkeiten oder Unterstützungen verankert. Wenn nötig, können auch begleitende Hilfen verabredet werden, zum Beispiel Sucht-, Schuldner- oder psychosoziale Beratung sowie Kinderbetreuung.
Der Kooperationsplan ist für sie und uns sehr wichtig. Er gibt ihnen Verbindlichkeit und unterstützt unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ihnen und ihrer Vermittlungsfachkraft.
Wir überprüfen regelmäßig gemeinsam die erreichten Ziele und ihre Fortschritte. So stellen wir schnell fest, welche Bemühungen Erfolg versprechen und welche Aktivitäten nicht zum Ziel führen. So lässt sich der Kooperationsplan einfach und gemeinsam anpassen und sinnstiftend fortschreiben zum Wohle ihrer eigenen Entwicklung und Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung.
Wenn sie sich mit ihrer Vermittlungsfachkraft aufgrund des Inhalts des Kooperationsplans nicht einigen können, kann als letzter Schritt ein Schlichtungsverfahren helfen.
Eine unbeteiligte Dritte Person wird dann versuchen zu vermitteln, so dass wieder eine gemeinsame Zusammenarbeit möglich wird.
Unterstützung der Arbeitsuche
Arbeitssuche
Sie erhalten Bürgergeld von uns und suchen nach einer neuen Arbeitsmöglichkeit? Auf dem Weg zur neuen Arbeits- oder Ausbildungsstelle unterstützten wir Sie bei der Suche mit finanziellen oder beraterischen Hilfen.
WICHTIG: Bevor Kosten anfallen, vereinbaren Sie unbedingt einen Termin zur Klärung, was in welcher Höhe bezahlt werden kann. Der Gesetzgeber legt hier bestimmte Bedingungen fest und eine nachträgliche Übernahme ist leider nicht möglich.
Mit gezielter Unterstützung und Eigeninitiative finden sie sicher ihren neuen Job.
Ihre Vermittlungsfachkraft bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis und begleitet Sie auf dem Weg dorthin.
Darüber hinaus, können und sollten Sie auch selbst aktiv werden.
Passende Stellenangebote finden sie in den Jobbörsen im Internet.
Einige Beispiele haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- • Stellen auf der Jobbörse der Arbeitsagentur
- • Stellen auf meinestadt.de
- • Stellen des Wochenblatts
Wenn ein interessantes Unternehmen, gerade kein Stellenangebot ausgeschrieben hat, das zu Ihnen passt, können Sie sich auch „auf Verdacht“ bewerben.
Eigeninitiative erzeugt oft sogar dann Interesse, wenn kein Bedarf besteht. Vielleicht kommt man auf Sie zurück, wenn sich das ändert.
Empfohlene Vorgehensweise: telefonische Kontaktaufnahme oder Zusenden einer Kurzbewerbung.
Besonders nach längerer Beschäftigungslosigkeit bietet die sog. Zeitarbeit umfangreiche Beschäftigungsmöglichkeiten und ihnen die Chance wieder einen Einstieg ins Berufsleben zu finden. Eventuell empfehlen Sie sich dabei sogar potenziellen Arbeitgebern, die sie von der Zeitarbeitsfirma abwerben.
Viele Firmen und Geschäfte suchen immer wieder gute und engagierte Mitarbeiter.
Achten Sie deshalb auf Aushänge z.B. an „Schwarzen Brettern“ in Supermärkten oder in Schaufenstern auf die ausgeschriebenen Stellen.
Sprechen sie sofort die Verantwortlichen in der Firma/Geschäft an und besprechen sie die weiteren Schritte der Bewerbung.
Sprechen sie regelmäßig mit ihren Freunden, Verwandten oder ihren Familiengehörigen.
So wird häufig schon im Vorfeld eine Stelle besetzt, weil genau sie als neue Arbeitskraft, z.B. von ihrem Angehörigen direkt beim Chef empfohlen werden.
Nutzen Sie das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Arbeitsagentur in der Gabriel-Mayer-Str. 8a in 84503 Altötting.
Im BIZ können Sie Ihre Bewerbungen erstellen. An speziellen Computer-Arbeitsplätzen können Sie nach Stellenangeboten suchen, Zeugnisse einscannen oder die Bewerbungsunterlagen ausdrucken. Außerdem erhalten Sie Tipps, wie Sie Ihre Bewerbung verbessern und im Vorstellungsgespräch überzeugen können.
Das BIZ hat immer von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr für sie geöffnet.
Das Vermittlungsbudget soll sie bei der Suche ihres neuen Arbeitsplatzes oder eines Ausbildungsverhältnisses unterstützen.
Diese Leistungen können sie erhalten, falls der Arbeitgeber diese nicht schon übernimmt!
Dazu gehören:
- • Bewerbungskosten
- • Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch
- • Kosten für Nachweise/Übersetzungen/Anerkennungen
- • Kosten zur Herstellung ihrer Mobilität
- • Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit
Die Leistungen müssen vor der Arbeits-/Ausbildungsaufnahme bei ihrer Integrationsfachkraft beantragt werden.
Wir stehen Ihnen auch bei allen weiteren Fragen zur Verfügung – zum Beispiel, wenn Sie sich bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen unsicher sind. Sprechen Sie uns an.
Unterstützung der Arbeitsuche
Probearbeit - Praktikum - Arbeitsgelegenheit
Sie beziehen Bürgergeld und sind schon lange Zeit nicht mehr beschäftigt. Sie wünschen sich wieder einer Beschäftigung nachzugehen, möchten zeigen, was Sie können oder ausprobieren, was noch geht?
Sie denken, dass Sie wenige oder keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben? Dann haben wir vielleicht genau die richtige Unterstützung für sie!
Sprechen Sie uns an, wir versuchen gemeinsam die beste Lösung für Sie zu finden.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit eine kurze Probearbeit bei einem interessierten Arbeitgeber zu machen und ihn von ihrer Eignung zu überzeugen und er sie so als neue Arbeitskraft zu gewinnen.
Sollten Sie aber feststellen, dass weitere Kenntnisse fehlen, sprechen Sie uns an. Wir werden mit Ihnen zusammen eine individuelle Lösung finden.
Während der Probebeschäftigung erhalten sie ihr Bürgergeld ungekürzt weiter. Entstehende Fahrkosten können durch uns erstattet werden.
Wichtig, dass sie ihre Probearbeit mit ihrer Vermittlungsfachkraft im Vorhinein absprechen
Die Tätigkeit in einer AGH wird durch das Jobcenter gefördert. Sie erfüllen Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen und ohne Ihren Einsatz nicht durchgeführt werden könnten.
• Sie können Ihre Fähigkeiten für eine gute Sache einsetzen.
• Sie können alte Kenntnisse und Fähigkeiten wiederauffrischen und Neues dazulernen.
• Sie können ausprobieren, was Sie noch leisten können.
• Sie verbessern Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, denn sie können wieder was vorweisen. Gerade nach längerer Arbeitslosigkeit ist das für viele Arbeitgeber wichtig.
• Sie geben Ihren Tag eine Regelmäßigkeit und strukturieren Ihre Woche besser.
• Sie erhalten (nach Bedarf) eine sozialpädagogische Begleitung vom Träger der Arbeitsgelegenheit, die Ihnen bei anderen Themen (Gesundheit, finanzielle Situation, Schulden, Wohnen, familiäre Situation etc.) beratend und begleitend zur Seite steht.
• Sie erhalten pro Arbeitsstunde eine Mehraufwandsentschädigung.
Mitarbeit in den Tageszentren des diakonischen Werks in Burghausen oder Neuötting
Mitarbeit in der BRK Sozialwerkstatt in Altötting
Mitarbeit im Kontaktladen Töging
Unterstützung der Arbeitsaufnahme
Hilfen zur Arbeitsaufnahme
Ihre Arbeitssuche war erfolgreich! Herzlichen Glückwunsch zur neuen Arbeitsstelle.
Wir unterstützten Sie auch bei und nach Ihrer Arbeitsaufnahme.
Auch wenn das Einkommen nicht so hoch ist und Sie weiterhin Bürgergeld von uns benötigen, haben Sie aufgrund von Freibetragsregelungen immer mehr Geld als ohne Arbeit.
WICHTIG: Informieren Sie uns vor der Arbeitsaufnahme und vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin zur Klärung aller weiteren Fragen.
Für die ersten Wochen Ihres neuen Arbeitsverhältnisses können Sie bei uns Unterstützung beantragen, die Ihnen den beruflichen Einstieg erleichtern.
Zu unseren Unterstützungen zählt unter anderem:
Typische Ausgaben, die im Rahmen der Arbeitsaufnahme von uns übernommen werden können, sind:
- • Mobilitätshilfen (z.B. Pendelkosten und Umzugskosten)
- • Kosten für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel
- • Qualifizierungsmaßnahmen beim Arbeitgeber
Sie sind sich nicht sicher, ob ihre Eignung für die gewählte Arbeit noch ausreicht oder sie benötigen weitere wichtige berufliche Kenntnisse dann helfen wir gerne mit:
- • beruflichen Weiterbildungen
- • Qualifizierungen in aktuell gefragte Berufsfelder
- • Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten
Wenn Sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis antreten oder künftig mindestens 15 Stunden in der Woche einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, ist für eine kurze Zeit eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung möglich.
Hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten sprechen sie uns hierzu an.
Zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit können auch Leistungen erbracht werden, wenn zwingend notwendige Ausgaben anfallen.
Es kann sein, dass mit ihrer Arbeitsaufnahme manche Schwierigkeiten sofort beseitigt sind.
Ihre Vermittlungsfachkraft kann sie auch, bis zu 6 Monate, nach ihrer Beschäftigungsaufnahme begleiten und weiter unterstützen.
Dieses freiwillige Angebot ist für sie kostenfrei! Wir stehen ihnen z.B. als Unterstützer bei Konflikten mit ihrem Arbeitgeber zur Seite oder wir zeigen Wege aus ihren Sorgen.
Gemeinsam schaffen sie es, sich selbstsicher im Arbeitsleben zu behaupten.
Ihr Lohn reicht für Sie und Ihre Familie nicht aus?
Je nach Einkommenshöhe erhalten Sie weiterhin „ergänzendes“ Bürgergeld vom Jobcenter, wenn das Einkommen für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Auch wenn das Einkommen nicht so hoch ist und Sie weiterhin Bürgergeld von uns benötigen, haben Sie aufgrund von Freibetragsregelungen immer mehr Geld als ohne Arbeit.
WICHTIG: Bei den Leistungen zur Unterstützung Ihrer Arbeitsaufnahme besteht hinsichtlich Höhe und Dauer kein rechtlicher Anspruch. Es handelt sich um sogenannte individuelle Ermessensleitungen, die immer auf den Einzelfall gerichtet sind.
Formulare, Merkblätter, Informationen
Hier finden Sie viele verschiedene Video-Tutorials, Vordrucke, Dokumente und Antragsunterlagen, die Sie herunterladen und für Anträge nutzen können, auf einen Blick.
Unterstützung der Arbeitsaufnahme
Eingliederung am Arbeitsmarkt
Sie haben es geschafft! Ein Arbeitgeber zeigt Interesse an Ihnen!
Es kommt immer wieder vor, dass Firmen noch nicht von Ihrer fachlichen Eignung überzeugt sind. Sie erkennen Ihre Stärken nicht auf den ersten Blick.
Ihr neuer Arbeitgeber kann durch uns motiviert werden, um seine Unsicherheit über Bord zu werfen. Hierzu gewähren wir ihm unter Umständen eine finanzielle Unterstützung, bis Sie sich im Betrieb behaupten können.
Sprechen Sie ihre Vermittlungsfachkraft an welche Fördermöglichkeit Ihrem neuen Arbeitgeber angeboten werden kann.
Das ist möglich:
Wenn sie z. B. für die Arbeit fehlende Qualifikationen, gesundheitliche oder sprachliche Einschränkungen haben, können Arbeitgeber bei ihrer Einstellung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen. Sprechen sie hierzu ihre Vermittlungsfachkraft an.
Für Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, bieten wir eine Perspektive wieder am Arbeitsmarkt teilzuhaben. Wir können durch Beschäftigungen ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung eines Arbeitgebers verbessern.
Die Förderung, "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen", ist möglich, wenn sie seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
Ihr künftiger Arbeitgeber erhält dann Lohnkostenzuschüsse für bis zu zwei Jahren. Im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des gezahlten Lohnes.
Wir unterstützen passende und interessierte Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen einstellen, die
- • über 25 Jahre alt sind,
- • für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II und Bürgergeld bezogen haben und
- • in dieser Zeit nie oder nur für kurze Zeiten beschäftigt waren.
Ihr künftiger Arbeitgeber kann bis zu fünf Jahre einen Zuschuss bis zu 100 Prozent ihres Lohns erhalten. Außerdem können wir ihnen in dieser Zeit durch weitere Qualifizierungen helfen.
Ihnen selbst steht auch jederzeit ein sogenannter Coach zur Verfügung, damit auftretende Schwierigkeiten nicht gleich zum Verlust Ihrer Arbeit führen. Typische Hilfestellungen sind am Anfang:
- • neuer Tagesablauf: Arbeiten, einkaufen und Essen zubereiten
- • Probleme am Arbeitsplatz oder im Team
- • Sorgen und Nöte
Bitte beachten Sie, dass eine Unterstützung von Arbeitgebern nur dann erfolgen kann, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen vorliegen! Diese werden im Einzelfall von uns direkt mit dem Arbeitgeber besprochen.
Qualifizierung
Weiterbildung/Qualifizierung
Sie haben keinen Berufsabschluss? Oder es ist schon länger her, dass Sie in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben? Dann könnten eine Weiterbildung oder eine Umschulung das Richtige für Sie sein.
Qualifiziert zu sein ermöglicht in der Regel eine bessere Bezahlung und ist ein sehr guter Schutz vor Arbeitslosigkeit. Menschen mit Ausbildung oder guten Qualifizierungen werden viel seltener arbeitslos als Menschen ohne Ausbildung. Die Arbeitslosenquote von Ungelernten ist drei Mail so hoch wie die von Menschen mit Ausbildung.
Mit gutem beruflichen Wissen bietet sich eine deutlich bessere Aufstiegsmöglichkeit; auch gibt es mehr Geld am Monatsende.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu beruflichen (Weiter-)Qualifizierung, zur Teilqualifizierung oder (betrieblichen) Umschulung.
Sie wollen sich beruflich weiterbilden?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihren Möglichkeiten für eine berufliche Weiterbildung.
• um Ihnen bei Arbeitslosigkeit den Berufseinstieg zu erleichtern,
• um zu verhindern, dass Sie (wieder) arbeitslos werden oder
• weil Ihnen ein Berufsabschluss fehlt und eine Weiterbildung notwendig ist oder
• Sie bessere Berufschancen haben, wenn Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten ausbauen.
Eine berufliche Weiterbildung soll:
• Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse erhalten, erweitern, den technischen Entwicklungen anpassen und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten schaffen.
• die hohe Nachfrage nach Arbeitnehmer/innen beseitigen.
• Ihnen ermöglichen, Ihre Arbeitskraft wertbringend zur Verfügung zu stellen.
Folgende Voraussetzungen sind für eine berufliche Weiterbildung notwendig:
• Beratung vor Beginn durch das Jobcenter
• Zulassung des Bildungsträgers (z.B. des Jobcenters) für die Maßnahme,
• Erfüllen der Voraussetzungen für eine Förderung, wobei die Verbesserung Ihrer Jobsituation und der Chancen am Arbeitsmarkt berücksichtigt werden,
• Prüfung Ihrer individuellen Eignung (fachliche, physische, intellektuelle, psychische und formelle Voraussetzungen sowie Motivation),
• Ansonsten keine Vermittlung möglich ist
• Lehrgangsgebühren, Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsstücke, Kosten für Eignungsfeststellung, Prüfungsgebühren
• Fahrtkosten
• Kosten für die Unterbringung an einem anderen Ort und für Verpflegung
• Kosten für die Betreuung von Kindern
Das Jobcenter kann Sie durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) unterstützen, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern.
Hierzu gehören auch sogenannte Teilqualifizierungen (TQ), die sich an einem regulären Berufsabschluss orientieren.
Teilqualifizierungen sind Qualifizierungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Hier erwerben Sie schrittweise, in sogenannten Modulen, berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten.
Am am Ende jedes Moduls findet eine Prüfung statt und Sie erhalten bei erfolgreicher Prüfung einzelne bundesweit anerkannte Zertifikate für den abgeschlossenen Teil Ihrer Ausbildung.
Trauen Sie sich ruhig etwas zu! Das Jobcenter hat viele Möglichkeiten, Sie auf diesem Weg zu unterstützen!
Sie brauchen nicht sofort eine komplette Ausbildung durchlaufen. Alle Module eines Berufs ergeben zusammen eine vollständige Berufsausbildung und ermöglichen Ihnen die Zulassung zur Abschlussprüfung (Externenprüfung) für diesen Ausbildungsberuf.
Wenn Sie diese Externenprüfung erfolgreich bestehen, erhalten Sie einen anerkannten, gleichwertigen Berufsabschluss, z.B. einen Facharbeiterbrief.
• Haben Sie keine Ausbildung?
• Liegt Ihre Ausbildung schon länger zurück und haben Sie keine Berufserfahrung in dem Beruf?
• Haben Sie ein nicht in Deutschland abgeschlossenes und anerkanntes Studium für Deutschland?
• Haben Sie ein Studium begonnen, aber nicht abgeschlossen, möchten aber in dem Berufsfeld eine Beschäftigung finden?
• Haben Sie einen Job als Hilfskraft und benötigen Sie zum Aufstieg in diesem Beruf eine Qualifizierung?
Dann könnte eine Teilqualifizierung Sie voranbringen!
• Qualifizierte Fachkräfte haben bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
• Unternehmen suchen verstärkt Fachkräfte.
• Sie erzielen ein wesentlich besseres Einkommen, als ohne Teilqualifizierung
• Ihre individuellen beruflichen Chancen steigern sich deutlich.
Sie wünschen sich einen Berufsabschluss, mit dem Sie gute Chancen im Job haben?
Eine betriebliche Umschulung ist eine duale Ausbildung, die evtl. um ein Drittel kürzer ist als eine reguläre Ausbildung.
Sie absolvieren die Umschulung also zum Teil in einem Betrieb und zum Teil in einer Berufsschule. Ziel dieser Umschulung ist der Abschluss in einem Ausbildungsberuf und die erfolgreiche Prüfung.
Eine Umschulung ist nicht für jede Person das Richtige. Damit Sie mit einer Umschulung gefördert werden können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
• Sie beziehen aktuell Bürgergeld.
• Sie haben bereits einen Berufsabschluss, aber es ist länger als vier Jahre her, dass Sie in diesem Beruf gearbeitet haben.
• Sie haben es bis jetzt noch nicht geschafft, eine Ausbildung zu machen. Sie haben aber bereits mehr als drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet.
• Sie gehören zu einer besonders zu fördernden Personengruppe, z.B. alleinerziehende Eltern.
• Möglichkeit für eine berufliche Neuorientierung
• Erwerb eines Berufsabschlusses und damit bessere Jobchancen
• Bessere Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten im späteren Job
• Verkürzte Ausbildungsdauer
• Umschulung ist in Vollzeit oder Teilzeit möglich (mindestens 30 Stunden)
• Weiter Bürgergeld während der Umschulung durch das Jobcenter
• Förderung anfallender Kosten während der Umschulung (Fahrkosten, Lernmittel, Kinderbetreuungskosten, etc.)
• Unterstützung und Betreuung während der Umschulung
Sie wollen eine Berufsausbildung machen und gleichzeitig für Kinder und Familie da sein? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berufsausbildung in Teilzeit.
Eine Berufsausbildung machen und gleichzeitig für Kinder und Familie da sein – das möchten viele junge Eltern.
Denn sie wissen: Eine solide Ausbildung ist die beste Investition in ihre eigene berufliche Zukunft und verbessert gleichzeitig die Lebenssituation für ihre Kinder und die ganze Familie.
Doch oft ist es nicht einfach, Ausbildung und Familie „unter einen Hut“ zu bringen: Kita-Zeiten und Arbeitszeiten müssen koordiniert werden, finanzielle Unsicherheiten tauchen auf, Zeit mit den Kindern soll noch möglich sein und vieles mehr.
Hier kann eine Ausbildung in Teilzeit die Lösung sein!
• Die Ausbildung in Teilzeit ist eine vollwertige Ausbildung mit einem anerkannten Abschluss
• Teilzeit bedeutet: Ihre Arbeitszeit im Betrieb wird um maximal 50 Prozent der Vollzeit-Stundenzahl gekürzt. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich um die gekürzte Zeit, jedoch auf maximal 4,5 Jahre.
• Eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen mitbringen.
• Berufsschule und überbetriebliche Unterweisung (Teil der praktischen Ausbildung) finden in der Regel in Vollzeit statt.
• Ein Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist auch während der Ausbildung möglich.
• Falls Ihr Ausbildungsgehalt zum Leben nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Bürgergeld zu beantragen.
Die Teilzeitausbildung ist wie eine Ausbildung in Vollzeit organisiert:
• mit Praxis im Betrieb
• Theorie in der Berufsschule und
• einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer am Ende.
Eine Ausbildung in Teilzeit ist genauso wertvoll, wie eine Ausbildung in Vollzeit!
Bei der Teilzeitvariante darf die wöchentliche Ausbildungszeit um maximal 50 Prozent der Vollzeitarbeitszeit gekürzt werden.
Das heißt, wenn die Ausbildung in Vollzeit auf 40 Stunden pro Woche angelegt ist, muss ich in Teilzeit mindestens 20 Stunden pro Woche in die Ausbildung investieren.
Wichtig: Die Teilzeitvariante bezieht sich nur auf die Zeiten im Betrieb. Die Berufsschule wird zu den üblichen Schulzeiten besucht.
Es gilt, dass sich eine Ausbildung um die Zeit verlängert, die täglich oder wöchentlich gekürzt wurde. Das wird individuell berechnet.
Maximal darf die Ausbildung nicht länger als das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit dauern.
Wenn die Ausbildung in Vollzeit also zum Beispiel 3 Jahre dauert, darf die Ausbildung in Teilzeit höchstens 4,5 Jahre dauern.
Grundsätzlich ist eine Ausbildung in Teilzeit in allen dualen Ausbildungsberufen möglich. Allerdings ist sie in manchen Berufen einfacher möglich als in anderen.
Unproblematisch sind Berufe mit festen Arbeitszeiten und –orten, zum Beispiel im Büro, im Einzelhandel oder in medizinischen Berufen. Bei einem Elektriker, der verschiedene Baustellen, oft auch auswärts, anfahren muss, wird es schwieriger.
Die Vermittlungsfachkräfte des Jobcenters kennen sich mit dem Modell der Teilzeitausbildung aus und können Sie fachkundig beraten, bei der Suche nach einer passenden Ausbildungsstelle unterstützen und gemeinsam mit Ihnen die Ausbildung in Teilzeit organisieren.
Hinweis:
Nach der erforderlichen Beratung können Sie, bei Vorliegen der Weiterbildungs- oder Umschulungsvoraussetzungen von Ihrer Vermittlungsfachkraft einen Bildungsgutschein erhalten.
Mit diesem Bildungsgutschein sichern wir Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten zu. Anschließend können Sie sich selbst eine passende Maßnahme aussuchen.
Wenn Ihr evtl. Einkommen während Ihrer Qualifizierung oder Ausbildung nicht ausreicht, erhalten sie weiterhin Bürgergeld, sowie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch
Bei einer Weiterbildung, die zu einem konkreten Berufsabschluss führt, erhalten Sie sogar 150 Euro monatlich als Weiterbildungsgeld.
Wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen, erhalten Sie eine zusätzliche Prämie von 1.000 Euro, bei erfolgreicher Abschlussprüfung nochmal 1.500 Euro.
• Sprechen Sie ihre persönliche Vermittlungsfachkraft an
• Besuchen Sie das Berufsinformationszentrum in der Agentur f. Arbeit Altötting
• Entdecken Sie das neue KURSNET
• Weiterbildungssuche – Berufliche Weiterbildung motiviert und begeistert – ein Leben lang
Für eine berufliche Qualifizierung ist es nie zu spät. Es gibt nur gute Gründe für eine berufliche Weiterbildung.