Ab dem 01.01.2026 werden keine Auszahlungen mehr im Scheckverfahren möglich sein!
Nachdem die Einrichtung eines Kontos auch eine Zeit dauern kann, bitten wir Sie deshalb schon jetzt, sich um die Einrichtung einer gültigen Bankverbindung zu bemühen und uns dieses Konto für künftige Zahlungen mitzuteilen.
Jede Bürgerin, jeder Bürger hat das grundsätzliche Recht auf ein sog. Basiskonto bei einer Bank.
Für Geldinstitute besteht grundsätzlich eine gesetzliche Verpflichtung, für Berechtigte ein Basiskonto zu führen.
Bemühen Sie sich deshalb rechtzeitig um ein persönliches Bankkonto und teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit!
Wir möchten auch weiterhin sicherstellen, ihr Bürgergeld termingerecht auszahlen zu können.
Bürgergeld nur noch mit Bankkonto!
Ab dem 01.01.2026 werden keine Auszahlungen mehr im Scheckverfahren möglich sein!
Nachdem die Einrichtung eines Kontos auch eine Zeit dauern kann, bitten wir Sie deshalb schon jetzt, sich um die Einrichtung einer gültigen Bankverbindung zu bemühen und uns dieses Konto für künftige Zahlungen mitzuteilen.
Jede Bürgerin, jeder Bürger hat das grundsätzliche Recht auf ein sog. Basiskonto bei einer Bank.
Für Geldinstitute besteht grundsätzlich eine gesetzliche Verpflichtung, für Berechtigte ein Basiskonto zu führen.
Bemühen Sie sich deshalb rechtzeitig um ein persönliches Bankkonto und teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit!
Wir möchten auch weiterhin sicherstellen, ihr Bürgergeld termingerecht auszahlen zu können.
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