Für wen kommt eine betriebliche Umschulung infrage?
Eine Umschulung ist nicht für jede Person das Richtige. Damit Sie mit einer Umschulung gefördert werden können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
• Sie beziehen aktuell Bürgergeld.
• Sie haben bereits einen Berufsabschluss, aber es ist länger als vier Jahre her, dass Sie in diesem Beruf gearbeitet haben.
• Sie haben es bis jetzt noch nicht geschafft, eine Ausbildung zu machen. Sie haben aber bereits mehr als drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet.
• Sie gehören zu einer besonders zu fördernden Personengruppe, z.B. alleinerziehende Eltern.
Vorteile einer betrieblichen Umschulung
• Möglichkeit für eine berufliche Neuorientierung
• Erwerb eines Berufsabschlusses und damit bessere Jobchancen
• Bessere Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten im späteren Job
• Verkürzte Ausbildungsdauer
• Umschulung ist in Vollzeit oder Teilzeit möglich (mindestens 30 Stunden)
• Weiter Bürgergeld während der Umschulung durch das Jobcenter
• Förderung anfallender Kosten während der Umschulung (Fahrkosten, Lernmittel, Kinderbetreuungskosten, etc.)
• Unterstützung und Betreuung während der Umschulung
Sub-Betriebliche Umschulung
Kategorien
Archive