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• um Ihnen bei Arbeitslosigkeit den Berufseinstieg zu erleichtern,
• um zu verhindern, dass Sie (wieder) arbeitslos werden oder
• weil Ihnen ein Berufsabschluss fehlt und eine Weiterbildung notwendig ist oder
• Sie bessere Berufschancen haben, wenn Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten ausbauen.
Eine berufliche Weiterbildung soll:
• Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse erhalten, erweitern, den technischen Entwicklungen anpassen und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten schaffen.
• die hohe Nachfrage nach Arbeitnehmer/innen beseitigen.
• Ihnen ermöglichen, Ihre Arbeitskraft wertbringend zur Verfügung zu stellen.
Folgende Voraussetzungen sind für eine berufliche Weiterbildung notwendig:
• Beratung vor Beginn durch das Jobcenter
• Zulassung des Bildungsträgers (z.B. des Jobcenters) für die Maßnahme,
• Erfüllen der Voraussetzungen für eine Förderung, wobei die Verbesserung Ihrer Jobsituation und der Chancen am Arbeitsmarkt berücksichtigt werden,
• Prüfung Ihrer individuellen Eignung (fachliche, physische, intellektuelle, psychische und formelle Voraussetzungen sowie Motivation),
• Ansonsten keine Vermittlung möglich ist
• Lehrgangsgebühren, Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsstücke, Kosten für Eignungsfeststellung, Prüfungsgebühren
• Fahrtkosten
• Kosten für die Unterbringung an einem anderen Ort und für Verpflegung
• Kosten für die Betreuung von Kindern
Sub-berufliche Qualifizierung
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