Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Sie können die Unterstützung beantragen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und wenn die Familie eine der folgenden Sozialleistung erhält:
• Bürgergeld (SGB II)
• Wohngeld
• Kinderzuschlag
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
• Sozialhilfe (SGB XII)
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
• Ausflüge und Klassenfahrten
• der persönliche Schulbedarf
• Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
• Lernförderung (Nachhilfe kann genutzt werden, wenn die Versetzung gefährdet ist)
• gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
• die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule).
Kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II
Zeitraum der Rückübertragung: unbefristet
Zur Unterstützung der ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung Ihrer Eingliederung in Arbeit können Sie folgende Leistungen, die für Ihre Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind, kostenfrei in Anspruch nehmen:
• die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen
• die Schuldnerberatung
• die psychosoziale Betreuung
• die Suchtberatung
Hier arbeiten wir mit den verschiedensten Partnern im Landkreis zusammen. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte direkt an!
Sub – Service- und Auftragsleistungen-Teil2
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